Dr. Bernhard Osen, Chefarzt der Schön Klinik Bad Bramstedt - Bild: Klinik |
Die
Zwangsstörungen, früher in der Kategorie Angststörungen
subsumiert, bilden heute eine eigene Kategorie namens
Oppressive-Compulsive and Related (zu deutsch: Zwangsstörungen und
verwandte). Zu diesen „Verwandten“ gehört auch Dermatillomanie
(Skin Picking), das erstmals erwähnt wird. Trichotillomanie wurde
von den Impulskontrollstörungen in die Zwangsspektrumsstörungen
umgruppiert und befindet sich nun in der gleichen Kategorie wie Skin
Picking. Eine weitere sehr ähnliche Erkrankung, die Körperdysmorphe
Störung, war früher unter somatoformen Störungen kategorisiert.
Sie zählt nun - ebenso wie zwanghaftes Horten - zu den
Zwangsspektrumsstörungen.
„Die
DGZ sollte die Tür weit aufmachen für die
Zwangsspektrumsstörungen“, fordert die DGZ-Vorsitzende Antonia
Peters. Das war der Hamburgerin schon immer ein Anliegen, da sie seit
ihrer Kindheit von Trichotillomanie betroffen ist. Schon vor 14
Jahren habe sie sich von der Klinik in Bad Bramstedt eine
therapeutische Behandlung wegen Trichotillomanie gewünscht, erinnert
sich Peters. Doch damals war das Krankenhaus auf Zwangserkrankungen
spezialisiert. ¨Der damalige Chefarzt sagte zu mir 'Ich glaube, Sie
sind hier nicht richtig'“, erinnert sich Ptteters. „Aber ich war
aber hartnäckig - schon damals.“
Im
Oktober oder November - anderthalb Jahre nach Veröffentlichung -
soll die deutsche Übersetzung des DSM-5 erscheinen. Arbeitsgruppen
sitzen schon an der Überarbeitung des Diagnosemanuals ICD 10 der
Weltgesundheitsorganisation (WHO). Vieles spreche dafür, dass sich
die WHO an dem amerikanischen Modell orientiert, sagt Chefarzt Dr.
Osen. Schon jetzt steige die Zahl der Studien und Publikationen über
Zwangsspektrumsstörungen gewaltig. Denn sobald eine Krankheit eine
„diagnostische Heimat“ gefunden hat, sprich, in eine Diagnosekategorie
aufgenommen wurde, ist es sehr viel leichter, Forschungsgelder zu
beantragen.
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